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   BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91   

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https://dejure.org/1992,661
BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91 (https://dejure.org/1992,661)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1992 - 2 BvR 721/91 (https://dejure.org/1992,661)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 (https://dejure.org/1992,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe als unglaubwürdig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Ist unter Anlegung dieser Maßstäbe eine unzureichende Ermittlungstiefe festzustellen, so kann ein fachgerichtlicher Fehler vorliegen, der geeignet ist, zugleich die Geltung des Asylgrundrechts in Frage zu stellen und deshalb der verfassungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]; st.Rspr.).

    Das Gericht hat sich nicht im Rahmen des fachgerichtlichen Wertungsrahmens (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) gehalten.

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers zu 1. ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).

    Zwar hat der Beschwerdeführer erwähnt, er habe die PKK unterstützt, was die Frage aufwirft (vgl. BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, S. 257 ff.), ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sein könnten (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Hiernach darf das Gericht einen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt nicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen, wenn es damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987, InfAuslR 1988, S. 55 [57] m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Mit der getroffenen Auslagenentscheidung (§ 34a Abs. 2 BVerfGG ) wird das Begehren des Beschwerdeführers zu 1. auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gegenstandslos (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Zwar hat der Beschwerdeführer erwähnt, er habe die PKK unterstützt, was die Frage aufwirft (vgl. BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, S. 257 ff.), ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sein könnten (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Es überprüft aber, ob die fachgerichtliche Beurteilung anhand der gegebenen Begründung nachvollziehbar ist und auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    a) Allerdings kann die gerichtliche Bewertung eines individuellen Vorbringens als insgesamt unglaubwürdig sogar die Abweisung der Klage wegen offensichtlicher Unbegründetheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Nachweisbare und unaufklärbare Widersprüche zwischen Angaben vor der Anhörung beim Bundesamt und während dieser oder danach, die entscheidungserhebliche Rückschlüsse auf die fehlende Glaubwürdigkeit eines Asylsuchenden zulassen könnten (vgl. BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 [175]), liegen nach allem nicht vor.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Ob darin zugleich ein verfassungsrechtlich beachtlicher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt (vgl. für die Anforderungen an den Sachvortrag im Zivilprozeß: BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 = NJW 1991, S. 2823 ), kann indes dahinstehen, weil das angegriffene Urteil jedenfalls vor Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG keinen Bestand hat (vgl. oben aa).
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
    Den Asylsuchenden trifft im Hinblick auf Umstände im Herkunftsstaat regelmäßig keine Beweislast; freilich obliegt ihm eine Darlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. bereits BVerfGE 15, 249 [253 f.]; ferner BVerfGE 74, 51 [66]).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

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